für die private und kommunale Wirtschaft
Rechtsangelegenheit - Beratung - Ziel erreicht

Über mich
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit 1988 in Düsseldorf bearbeite ich größtenteils Mandate aus den Bereichen der Wirtschaft. Ab dem Wechsel nach Dresden, später nach Görlitz, kam in einem bedeutenden Umfang die Beratung von Gemeinden, Städten und Landkreisen und ihrer kommunalen Gesellschaften hinzu. Im Laufe der Jahre schärfte sich für mich die Erkenntnis, dass ein gewonnener Prozeß längst nicht mit dem Erfolg des Mandanten gleichzusetzen ist. Weitaus wichtiger ist die sorgsame Analyse aller für den Mandanten oder der konkreten Rechtssituation bedeutsamen Umstände, um das optimale Ergebnis zu erreichen. Mit kreativen Ansätzen und unter Einsatz systemischer Hebel lässt sich all zu oft das Ziel effektiver, kostengünstiger und ohne langwieriges Gerichtsverfahren erreichen. Eine große Stütze dabei ist neben meinen Erfahrungen aus zahllosen Mandatsverhältnissen die Zugriffsmöglichkeit auf ein breites Netzwerk, bestehend aus langjährigen engen Kontakten zu Verbänden, Politik, Geldinstitute, NGOs und regionalen Playern. Daraus ergeben sich für meine Mandanten nicht selten wirtschaftliche Synergieeffekte.
Ist ein Prozess dennoch unausweichlich , setze ich meine Expertise konsequent und unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Mittel ein.
Kooperationen
Wirtschafts- und unternehmensbezogene Rechtsangelegenheiten beinhalten in aller Regel bedeutsame steuerliche Aspekte. Daher kooperiere ich gern und unbedingt mit dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer des Mandanten, um gemeinsam die bestmögliche Alternative zu erarbeiten. Dies gilt insbesondere für Unternehmensverkäufe und Nachfolgeregelungen, bei denen einkommenssteuer- , erbschaftssteuer- sowie erbrechtliche Bestlösungen anzustreben sind. Auch bei Projektrealisierungen stehen die steuerrechlichen Aspekte und die Wahl der richtigen Gesellschaftsform von Beginn an im Fokus.
Vergütung
Ich strebe einen schriftlichen Vertrag über die Anwaltsvergütung an. In der Regel werde ich nur zu einem angemessenen Stundensatz tätig. Meine Tätigkeit wird nach Inhalt, Datum, Uhrzeit und Dauer dokumentiert, so dass Transparenz herrscht. Zuvor wird der vorraussichtliche Rahmen besprochen und vereinbart. Grundlage für die Ausgestaltung und Abrechnung dieser Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbeondere § 3 a) RVG und weitere einschlägige §§ des RVG. Ich behalte mir seit jeher vor, einzelne Rechtsangelegenheiten, die für das Schicksal eines Einzelnen oder für das Gemeinwohl von besonderer Bedeutung sind,"pro bono" zu begleiten.